ABGB

IAllgemeine Geschäftsbedingungen

Tauchausbildung Martin Schwantner Wildbadgasse 6, 1210 Wien 

Wien, weiters Dienstleister genannt, bietet alle Arten von Tauchtraining und Tauchführungen weltweit an. Allen Dienstleistungen liegen diese  AGB zugrunde. Mit der Buchung wird dieser Sachverhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 

1. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:

Reservierungen  für  Privatkurse  können  über  Internet,  telefonisch  oder  per  Fax 

durchgeführt  werden.  Reservierungen  gelten  erst  nach  schriftlicher Bestätigung  durch 

den Dienstleister als  fest  gebucht.  Die  Angebote  des Dienstleisters

sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist 

ausschließlich eine schriftliche  Auftragsbestätigung  maßgebend.  Mündliche  oder 

telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch 

den Dienstleister. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht

anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten 

sind  ohne  Gewähr.  Die  Änderung  von  im  Internet  oder  auf Preislisten  angegebenen 

Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.

 

2. Zahlungsbedingungen:

Sind  keine  anderen  schriftlichen  Vereinbarungen  getroffen,  ist  für  Verträge,  die  via 

Internet,  Fax  oder  sonstigen  Fernkommunikationsmitteln  zustande  kommen  und 

Privatkurse  betreffen,  unmittelbar  nach  Zugehen  der  schriftlichen Auftragsbestätigung 100% der Auftragssumme zu leisten. Eine Buchung ist erst 

fixiert, sobald 100% der Auftragssumme eingegangen ist. Für am Erfüllungsort 

abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an den 

Tauchlehrer direkt  zu  bezahlen.  Bei  Zahlungsverzug durch den Besteller ist der Dienstleister

berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen.
Einzeltauchkurse bestehen aus: Anfängerkurs max. 4 Tage 30 Stunden,
AOW 2 Tage 5 Tauchgänge.
Es können nur Zertifikate ausgestellt werden wenn alle Leistungsanforderungen erfüllt wurden.

 

3. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Der  Vertragspartner  hat den Tauchlehrer über seine Fähigkeiten und 

Erfahrungen  beim Tauchen wahrheitsgemäß  und  umfassend  aufzuklären  sowie 

selbständig  für  eine  dem  Stand  der Tauchtechnik und den äußeren  Bedingungen 

entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er den Tauchlehrer

über seine körperlichen Fähigkeiten,  insbesondere seinen Gesundheitszustand und 

allfällige Leiden, umfassend aufzuklären.  Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den 

Kunden selbständig die Überprüfung der (eigenen) Tauchausrüstung (insbesondere 

Atemregler) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei 

Tauchkursen erfolgt durch den Tauchlehrer. Sollte während des Kurses eine 

andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese 

Entscheidung  zu  befolgen. Andernfalls ist der Tauchlehrer zur 

Vertragsauflösung  berechtigt. Der Kunde hat  die  an  ihn  ergehenden 

Anweisungen des Tauchlehrers zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer 

Anweisung berechtigt den Tauchlehrer zur umgehenden Vertragsauflösung. 

Die Teilnahme an Dienstleistungen eines Tauchlehrers unter Alkohol- oder

Drogeneinfluss berechtigt den Dienstleister zur umgehenden

Vertragsauflösung. Der Kunde hat in den geschilderten Fällen der

Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

 Es besteht kein Anrecht auf Zertifikatausstellung bei nichterfüllung aller Leistungsanforderungen.

4. Haftungsbestimmungen:

Alle Haftungsfragen sind direkt mit dem dienstleistenden Tauchlehrer zu klären. Jeder Tauchlehrer ist verpflichtet über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen.

 

5. Gewährleistung:

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort dem Tauchlehrer

bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht 

kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen den Tauchlehrer sind spätestens 2 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und  zu begründen.

 

6. Rücktritt

Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn 

ohne  Anfall  einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu 

einem  späteren Zeitpunkt, ist  der Tauchlehrer dazu berechtigt, den vollen 

Betrag  gemäß bestätigter Buchung zu verrechnet. Werden einzelne Tage einer 

bestätigten Reservierung nicht in Anspruch genommen, ist der Tauchlehrer

berechtigt, den vereinbarten Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. 

Bei Gruppenkursen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen  nur  bei 

unfallbedingten Ausfällen, unter Vorlage des Originalbeleges und eines ärztlichen 

Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag  wird  auf

Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu 

berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere 

Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden 

Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt  

keine Rückerstattung.  

Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung  aus 

Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich der Tauchlehrer das 

Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der 

Absage besteht die Verpflichtung des Tauchlehrers, das anteilige Entgelt

zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

 

7. Erfüllungsort

Wird in der Auftragsbestätigung angegeben. 

 

8. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien. 

 

9. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht.

Vertragssprache ist Deutsch.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die 

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. 

Die  unwirksame Bedingung ist durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die der 

unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Impress/Kontakt:

www.tauchkurse.at
Martin Schwantner

Wildbadgasse 6
1210 Wien